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   BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65   

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BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65 (https://dejure.org/1967,906)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1967 - III C 77.65 (https://dejure.org/1967,906)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1967 - III C 77.65 (https://dejure.org/1967,906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen als gesondert festzustellende langfristige Verbindlichkeiten - Unklarheiten hinsichtlich des Bestehens langfristiger Verbindlichkeiten zu Lasten der Ausgleichsbehörde - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 140.65

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen in Ungarn - Ermittlung des Einheitswert

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65
    Nun hat der erkennende Senat zwar hinsichtlich der Verbindlichkeiten bei Betriebsvermögen in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 47.65 - und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 140.65 - zum Ausdruck gebracht, daß in den Fällen, in denen sich die tatsächlichen Betriebsschulden nicht ermitteln lassen, dies zu Lasten des Geschädigten geht und es sodann bei den in den Tabellen vorgesehenen Pauschbeträgen verbleibt.
  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 47.65

    Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65
    Nun hat der erkennende Senat zwar hinsichtlich der Verbindlichkeiten bei Betriebsvermögen in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 47.65 - und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 140.65 - zum Ausdruck gebracht, daß in den Fällen, in denen sich die tatsächlichen Betriebsschulden nicht ermitteln lassen, dies zu Lasten des Geschädigten geht und es sodann bei den in den Tabellen vorgesehenen Pauschbeträgen verbleibt.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 62.06

    Feststellung von langfristigen Verbindlichkeiten für einen vor der Vertreibung

    Für diese Auslegung spricht auch die zu der ebenfalls auf eine Nettoentschädigung gerichteten und insoweit zweckgleichen Regelung des § 12 Abs. 3 FeststellungsG (Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden Feststellungsgesetz vom 21. April 1952, BGBl I S. 237, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004, BGBl I S. 1742), an die § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG auch dem Wortlaut nach anknüpft, ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 6. Juli 1967 BVerwG 3 C 77.65 Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 37; Beschluss vom 1. Februar 1973 BVerwG 3 B 30.72 Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 52), nach der die Ausgleichsbehörde die Beweislast für das Bestehen von langfristigen Verbindlichkeiten trägt.
  • BVerwG, 04.02.1982 - 3 C 64.81

    Entzogenes Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes -

    Mit Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 77.65 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 37 = ZLA 1967, 314) hat der erkennende Senat entschieden, daß bei der Feststellung von Vertreibungsschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen Unklarheiten über das Bestehen langfristiger Verbindlichkeiten nicht zu Lasten des Geschädigten, sondern zu Lasten der Ausgleichsbehörde gehen.
  • BVerwG, 01.10.1970 - III C 48.69

    Anrechnung von Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit der so genannten

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 77.65 - (Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 37) unter anderem ausgeführt, daß zwar in den Fällen, in denen sich bei Betriebsvermögensschäden die tatsächlichen Betriebsschulden nicht ermitteln ließen, dies zu Lasten des Geschädigten gehe und es sodann insoweit bei den in den Tabellen vorgesehenen Pauschbeträgen verbleibe.
  • BVerwG, 15.01.1970 - III C 148.68

    Freie Verfügung eines Verfolgten über den Kaufpreis für ein Grundstück -

    Insoweit ist die Rechtslage nicht anders als in den Fällen des § 12 Abs. 3 FG (vgl. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 77.65 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 37]).
  • BVerwG, 04.07.1983 - 3 B 80.80

    Feststellungslast bei Unklarheiten über die Valutierung von eingetragenen

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt, daß zunächst die Ausgleichsbehörde das Bestehen von Verbindlichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 FG zu ermitteln und die Feststellungslast dafür zu tragen hat, wenn insoweit Unklarheiten bestehen bleiben (vgl. hierzu Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 77.65 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 37 = ZLA 1967, 314]).
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 90.71

    Feststellung langfristiger Verbindlichkeiten an landwirtschaftlichem Vermögen -

    Es ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen, daß es die Rechtsprechung des Senats verkannt habe, nach welcher grundsätzlich das Ausgleichsamt die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorhandensein und den Umfang langfristiger Verbindlichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 3 FG trägt (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 77.65 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 37]).
  • BVerwG, 01.02.1973 - III B 30.72
    Das verwaltungsgerichtliche Urteil weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 77.65 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 37 = IFLA 1968, 91 = RLA 1968, 208 = ZLA 1967, 314) ab, in dem der Senat entschieden hat, Unklarheiten hinsichtlich des Bestehens langfristiger Verbindlichkeiten (§ 12 Abs. 3 Satz 1 FG) gingen zu Lasten der Ausgleichsbehörde und nicht zu Lasten des Antragstellers, wenn alle Versuche, durch Beweiserhebungen das Bestehen und die Höhe etwaiger langfristiger Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Vertreibung zu ermitteln, nicht zum Ziele geführt hätten; denn es gebe keinen Erfahrungssatz, daß alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bei der Vertreibung mit langfristigen Verbindlichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 FG belastet gewesen seien, und die einen solchen Erfahrungssatz beinhaltenden Bestimmungen der Nr. 33 Buchst. f Abs. 3 bis 5 des FG-Sammelrundschreibens vom 21. März 1962 (Mtbl. BAA 1962, 56) i.d.F. v. 24. April 1963 (Mtbl. BAA 1963, 294) seien nicht rechtswirksam und nicht verbindlich.
  • BVerwG, 01.02.1977 - 3 B 7.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsgrundsätzliche Bedeutung

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht auch von dem Urteil des Senats vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 77.65 - nicht ab.
  • BVerwG, 09.07.1982 - 3 CB 41.81

    Rechtmäßigkeit einer Wegnahme eines zuvor im Wege der Bodenreform enteigneten

    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 77.65 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 37) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 02.12.1969 - III B 125.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

    Daß in Fällen, in denen unklar geblieben ist, ob eine langfristige Verbindlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 FG bestanden hat, die Ausgleichsbehörden die Nachteile aus der Ungeklärtheit zu tragen haben, hat der Senat bereits im Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 77.65 - entschieden und bedarf ebenfalls keiner weiteren Klärung mehr.
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